Muss ich einen Lottogewinn versteuern?

Freut sich das Finanzamt bei einem Lottogewinn eigentlich mit und hält die Hände offen?

Nein! Denn die gute Nachricht lautet: Lottogewinne sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle ob man 10 Euro oder 10 Millionen Euro gewinnt. Der Grund: Ein Lottogewinn fällt in keine der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten. Man erhält die volle Gewinnsumme, ohne Abzüge durch das Finanzamt fürchten zu müssen.

Steuerfallen nach dem Lottogewinn

Das Glück ist sprichwörtlich das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt. Wer sich nach einem Lottogewinn allzu großzügig zeigt, kann jedoch schnell Probleme mit der sogenannten Schenkungssteuer bekommen. Je nach Verwandheitsgrad und Höhe des Betrags werden bis zu 50% Steuern auf große Geldgeschenke erhoben.

Dabei spielt es keine Rolle ob die Summe in bar oder in Sachwerten wie beispielsweise Autos oder Häusern verschenkt wird. Es gelten jedoch Freibeträge unter denen eine Schenkung grundsätzlich steuerfrei ist.

Ehegatten und Lebenspartner (mit eingetragener Partnerschaft) können innerhalb von 10 Jahren bis zu 500.000 Euro steuerfrei geschenkt werden. Bei Kindern, Enkelkindern (wenn deren Eltern verstorben sind), Stiefkindern und Adoptivkindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Bei Enkelkindern halbiert er sich nochmals auf 200.000 Euro.

Bei allen anderen Personen liegt der Freibetrag für Schenkungen bei „nur“ 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Dies trifft also beispielsweise auch auf die eigenen Eltern oder Geschwister zu.

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